Wer ist verpflichtet, Kirchgeld zu bezahlen?

  • Verpflichtet sind alle Gemeindeglieder, die älter sind als 18 Jahre und deren jährliches Einkommen 9.696 € überschreitet. Nicht verpflichtet sind also alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren, ohne eigenes Einkommen und alle, deren jährliche Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.696 € nicht übersteigen.
    Sollte einer der genannten Punkte auf Sie zutreffen, bitten wir um Rücksendung des Kirchgeldbescheides mit einem entsprechenden Vermerk. Dadurch vermeiden Sie auch, dass Sie eventuell ein Erinnerungsschreiben von uns erhalten.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Brief allen Gemeindegliedern ab 18 Jahren zugeht, da wir Ihre Einkommensverhältnisse nicht kennen.

Wieviel Kirchgeld ist zu entrichten?

  • Die Höhe des Kirchgeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Der Kirchenvorstand unserer Gemeinde hat beschlossen, das Kirchgeld entsprechend der Staffelung zu erheben, die Sie weiter unten aufgelistet finden. Bitte stufen Sie sich entsprechend ihren Einkünften selbst ein.
    Wer seine Gemeinde in besonderer Weise unterstützen möchte, darf auch gerne einen höheren Betrag überweisen.

Was ist steuerlich zu beachten?

  • Das Kirchgeld kann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Entsprechend Ihrem Steuersatz erhalten Sie einen Teilbetrag vom Finanzamt zurück erstattet.
    Bis 200 € gilt der Einzahlungsbeleg für die Vorlage beim Finanzamt. Bei einem höheren Kirchgeldbetrag stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung aus.

Unsere Staffelung für das Jahr 2021:

Stufe   Jährliche Einkünfte oder Bezüge   Kirchgeld
1   9.696 € bis 9.999 €       5 €
2   10.000 € bis 24.999 €     15 €
3   25.000 € bis 39.999 €     30 €
4   40.000 € bis 54.999 €     55 €
5   55.000 € bis 69.999 €     80 €
6   70.000 € und mehr   120 €